4you Streichquartett
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Pflichten des Kunden
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60 Minuten vor dem Event nimmt 4you den Aufbau und Soundcheck vor. Daher muss eine Stunde vor dem Event der Zugang zum vereinbarten Auftrittsstandort gewährleistet sein. Die Kunden haben im eigenen Interesse das Pfarramt, das Standesamt oder die Location über die benötigte Aufbauzeit zu informieren, um Kollisionen mit vorhergehenden Events zu vermeiden. Zeitverzögerungen können zur Nichtdurchführbarkeit des Auftrittes führen.
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Der 15-minütige Abbau muss unmittelbar nach dem Auftritt ebenso möglich sein.
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Sofern das Event an einem anderen Ort oder zu einer anderen Tageszeit als oben angegeben stattfindet, hat der Kunde dies 4you unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen.
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Die Liedauswahl muss mindestens 4 Wochen vor dem Event bekannt gegeben und mit 4you durchgesprochen werden. Bei Hochzeiten/Taufen müssen die Wunschtitel in der richtigen Reihenfolge mit einem Ablaufplan (Kirchenheft/Abfolge) übermittelt werden.
§ 2 Pflichten der Künstler
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4you sichert am Veranstaltungstag zur ausgemachten Uhrzeit ein rechtzeitiges Erscheinen am Ort der Hochzeit zu und hat sich auf die Liedwünsche des Brautpaares vorbereitet, um die gewünschte musikalische Begleitung zu gewährleisten.
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4you studiert auf Wunsch – soweit möglich – jedes Lied ein. Auch Lieder, die sich nicht im Repertoire befinden. Für spezielle Liederwünsche, für die ein neues Arrangement in Auftrag gegeben oder Noten erworben werden müssen, übernimmt der Kunde die Mehrkosten.
§ 3 Event im Freien
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Instrumente und das Equipement im Zeitrahmen von Aufbau bis Abbau vor schädigenden Einflüssen wie z.B. extremer Hitze, Nässe oder Feuchtigkeit, geschützt ist. Für Beschädigungen dieser Art, die vom Kunden zu vertreten sind, hat dieser zu haften.
§ 4 Veranstaltungsabsage bzw. Verschiebung
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Falls eine Absage weniger als 1 Woche vor Veranstaltungstag kommuniziert wird, steht 4you die vereinbarte Gage zur Gänze zu. Ersparte Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, muss der Kunde nicht überweisen.
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Muss die Veranstaltung verschoben werden, entstehen, wenn beidseitig zeitlich möglich, keine Mehrkosten.
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Bei krankheitsbedingtem Ausfall von 4you werden sich die Vertragsparteien ernsthaft bemühen, sich einvernehmlich, auf einen von 4you organisierten Ersatzmusiker, zu einigen. Ist 4you durch Krankheit verhindert, so ist dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
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Fälle höherer Gewalt und ähnlicher Ereignisse (z.B. bei Unfall, Wetterextremen, Streik, Landestrauer, Naturkatastrophen, Unruhen, behördliches Verbot, Pandemie etc.) führen zum Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche.
Allgemeine Bedingungen
Parkplatz
Etwaige anfallende Parkgebühren – besonders bei Veranstaltungsorten, bei denen Zufahrt, Anlieferung und das Parken nicht oder schwer möglich ist, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Sicherheit
Der Veranstalter ist zuständig die persönliche Sicherheit von 4you zu gewährleisten. Damit ist auch gemeint: Beim Auftreten von technischen Problemen, für die wir nicht verantwortlich sind – z.B. durch unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühnen, gefährliche Bühnenbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonstruktionen, welche mein Leben gefährden könnten, bin ich bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- & Auftrittspflicht – bei Fortbestehen des festgelegten Honorars – entbunden.
Haftung
Für Beschädigungen an Instrumenten oder technischem Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte des Veranstalters oder des Veranstalters selbst verursacht werden, sind voll zu ersetzen.
Politische/religiöse Veranstaltung
Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe-)Zwecken dienen, ist dies vorab mit 4you abzuklären. Sollte uns die Veranstaltung und dessen Zwecke wiederstreben, behalten wir es uns vor das gestellte Angebot zurück zu ziehen. Sollte dieser Punkt verheimlicht werden, nehmen wir uns das Recht am Veranstaltungstag – auch kurzfristig – nicht aufzutreten.
Urheberrechte
„Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.“ – Zitat AKM Homepage. Eventuell anfallende Verlags- und Urheberrechte (AKM, GEMA, SUISA o.ä. Abgaben) werden vom Veranstalter entrichtet. Die AKM/GEMA/SUISA Anmeldung muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter an die AKM/GEMA/SUISA gesandt werden.
Veröffentlichung/Social Media
Techniker/Beauftragte sind berechtigt der Veranstaltung beizuwohnen, Ton- und/oder Videoaufnahmen von unserem Auftritt zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen. Gerne können Fotos und Videos – auf denen wir zu sehen/hören sind – nach Absprache veröffentlicht werden. 4you selbst darf jegliches Bild- und Videomaterial, das während der Veranstaltung entstanden ist, auf den sozialen Medien für Werbezwecke verwenden, außer es wird vom Veranstalter ausdrücklich untersagt.
Bankspesen und Steuern
Eventuell anfallende Bankspesen werden vom Veranstalter getragen. Eventuelle regionale Steuern und Abgaben werden vom Veranstalter getragen.
Letzte Änderung: 30.08.2023